| AGB 1. Allgemeines/Geltungsbereich Die
nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, im folgenden AGB genannt, gelten für die gesamteGeschäftsverbindung mit dem Besteller, Kunden, Repräsentanten oder sonstigen Vertragspartner, im folgenden Käufer genannt.Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für verbindlich an, bei denendie PLAN HausTec GmbH mit Sitz in 74080 Heilbronn, im weiteren Text dieser Bedingungen alsVerkäufer bezeichnet, als Verkäufer auftritt, ohne
daß es eines weiteren Hinweises auf die Allgemeinen Geschäfts- undLieferbedingungen bedarf. Jede abweichende Vereinbarung oder Zusicherung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch denVerkäufer. Dies gilt insbesondere auch für Vereinbarungen des Käufers mit einem Vertriebsbeauftragten des Verkäufers. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diesen wird vom Verkäufer ausdrücklichwidersprochen, sie werden auch nicht durch Schweigen oder Lieferung des Verkäufers
Vertragsinhalt.
2. Vertragsabschluß Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages durch den Verkäufer zustande.
3. Lieferung 3.1. Bestellte Waren werden so schnell als möglich ausgeliefert. 3.2. Liefertermine werden ungefähr angegeben, ein bestimmter Fixliefertermin wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für die Lieferung zu einer bestimmten Zeit
wird nicht übernommen. 3.3. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. 3.4. Kann der Verkäufer aufgrund von höherer Gewalt (insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre) den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so kann er vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Schadenersatzpflicht eintritt. 3.5. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten,
ohne zum Ersatz eines unter Umständen entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. 3.6. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Ware zu liefern, die sich nicht mehr in der Produktion befindet, die nicht mehr am Lager ist oder die aus dem Katalog gestrichen wurde. 3.7. Bei Nichtannahme der bestellten Ware berechnet der Verkäufer dem Käufer 15,- € zur teilweisen Deckung der entstehenden Bearbeitungs- und Versandkosten. Bei Sonderbestellung welche extra für den Käufer beschaft
werden, ist eine Rücknahme ausgeschlossen. 3.8. Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen mit offensichtlich ungültigen Daten nicht anzunehmen und für den entstandenen Aufwand eine Aufwandspauschale von 10,- € in Rechnung zu stellen.
4. Versand und Gefahrübergang 4.1. Der Versand der bestellten Ware erfolgt auf Kosten des Käufers. 4.2. Der Verkäufer behält sich vor, Erstbesteller nach eigener Wahl nur gegen Nachnahme oder Vorkasse zu beliefern.
4.3. Der Versand ins Ausland ist derzeit nicht vorgesehen. 4.4. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung frei erfolgt. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Wird die Ware vom Besteller abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über.
5. Zahlung
5.1. Die Preise des Verkäufers gelten ab Lager Heilbronn. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen zu leisten. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Alle Preise enthalten, sofern nicht anders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer. 5.2. Die Bezahlung erfolgt
in Euro, andere Währungen werden nicht akzeptiert. Eventuell anfallende Transaktionskosten (Bankgebühren etc.) trägt der Käufer. Unvollständige Zahlungseingänge gehen zu Lasten des Käufers. 5.3. Zahlungen gelten erst mit Zahlungseingang beim Verkäufer als getätigt. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Käufer. 5.4. Sofern die Lieferung auf Rechnung erfolgt, gilt eine Zahlungsfrist von derzeit 10 Kalendertagen, innerhalb derer der Käufer den Betrag ohne Abzug zu begleichen hat.
5.5. Wird bei der Zahlung mit Bankeinzug der eingezogene Betrag unberechtigter Weise zurückgezogen, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu erstatten. Außerdem wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 10,- € erhoben. 5.6. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Vordatierte Schecks
werden nicht angenommen 5.7. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 (vier) Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, in dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistung seitens des Verkäufers erfüllt ist. Diese Regelung schließt die
Geltendmachung weiterer Schäden nicht aus. 5.8. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer, alle dem Verkäufer entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren und die diesem durch Verfolgung seiner berechtigten Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassobüros oder Rechtsanwaltes, sowie alle dadurch verursachten vor- und außergerichtlichen Betreibungskosten zu erstatten.
5.9. Für jede Mahnung berechnet der Verkäufer als Aufwandsentschädigung 5,- €. 5.10. Der Käufer kann nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Eigentumsvorbehalt 6.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware).
6.2. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. 6.3. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. 6.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der
Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
7. Garantieleistungen, Gewährleistung und Schadenersatz 7.1. Lieferungen sind unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort dem Verkäufer schriftlich unter genauer
Angabe der Fehler und unter Hinweis auf die Lieferschein-/Rechnungsnummer anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Käufers, es sei denn, der Mangel war bei sorgfältiger Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar. 7.2. Für Mängel, die durch das Lieferunternehmen zu verantworten sind, muß der Käufer von diesem Unternehmen eine entsprechende Bestätigung einholen und dem Verkäufer vorlegen.
7.3. Gewährleistungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten seit Ablieferung. 7.4. Nichterhalt einer Sendung ist dem Verkäufer spätestens acht Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. 7.5. Wenn der Käufer der Aufforderung zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend nachkommt oder die bestimmten Rügeerfordernisse hinsichtlich Frist, Form, Inhalt etc. nicht einhält, entfällt die Gewährleistungspflicht. 7.6. Mängelrügen entbinden den Käufer nicht davon, seine
Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer einzuhalten. 7.7. Begründete Mängelrügen werden - nach Wahl des Verkäufers - durch Reparatur, Ersatzlieferung oder Gutschrift behoben. Der Verkäufer behält sich ein dreimaliges Nachbesserungsrecht (durch Reparatur oder Ersatzlieferung) vor. Entscheidet sich der Verkäufer für Ersatzlieferung oder Reparatur und schlägt diese dreimal fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung wird vom Verkäufer nicht übernommen. 7.8. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die aus der Benutzung eines Programms oder eines Gerätes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch den Verkäufer zurückzuführen. Der Käufer ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung.
7.9. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Computerprogramme (Software) 8.1. Der Verkäufer macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch den Verkäufer ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich
brauchbar ist. 8.2. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. 8.3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen. 8.4. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen
beiliegenden Lizenzbedingungen. Im Zweifelsfall gelten immer die Lizenzbedingungen/AGB des Verkäufers. 8.5. Durch Öffnen der Verpackung werden die Lizenzbedingungen im Sinne von 8.4. anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.
9. Verschiedenes 9.1. Auch ohne Hinweis seitens des Verkäufers sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Käufer anerkennt die deutschen und auch ausländischen
Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische oder deutsche Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen. 9.2. Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern ausnahmsweise Ware zurückgenommen wird,
wird der Kaufpreis abzüglich einer Aufwandspauschale von 20,-€ gutgeschrieben. 9.3. Ein Umtauschrecht besteht nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung 9.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. 9.5. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.6. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Heilbronn vereinbart. 9.7. Erfüllungsort ist Heilbronn. 9.8. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sind, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung rückwirkend durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt bei
Vertragslücken. 9.9. Der Verkäufer ist berechtigt, alle während der Abwicklung des Abschlusses durch Gesetz zur Erhebung gelangenden neuen Abgaben (einschließlich Zölle) oder Erhöhungen bereits bestehender Abgaben, wodurch die Herstellung oder Lieferung der Ware unmittelbar oder mittelbar betroffen oder verteuert wird, in voller Höhe dem vereinbarten Kaufpreis zuzuschlagen. |